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Die Erstellung des produzierten Materials (z.B.: Audio- oder Videomaterial, Animationen, Fotos, Collagen, Bild- oder Schriftdokumente, Zeichnungen, etc.) (im Folgenden als „Material“ bezeichnet) erfolgte freiwillig im Rahmen des EU-Forschungsprojekts Turning Point, welches vom Verein für Volkskunde durchgeführt wird. Sie übertragen mit dieser Einverständniserklärung für alle hochgeladenen Materialien, an denen Urheber- und Leistungsschutzrechte entstehen, die vollständigen Nutzungs-, Bearbeitungs- und Leistungsschutzrechte unentgeltlich und zeitlich, räumlich, örtlich unlimitiert.
Sie gewährleisten, dass durch die Nutzung der im Rahmen der Aufnahme/Darstellung/Darbietung von ihnen erstellten oder verwendeten Materialien keine Rechte Dritter verletzt werden. Sie garantieren, dass Sie über die nötige Erlaubnis/Einwilligung Dritter, die im Material aufscheinen, verfügen. Sollte der Verein für Volkskunde von Dritten wegen einer Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden, ist die Person, welche den Upload getätigt hat, verpflichtet, den Verein für Volkskunde schad- und klaglos zu halten.
Das hochgeladene Material und Ihre in deren Rahmen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten werden u.a. zum Zweck der Dokumentation, Forschung, Ausstellung und Vermittlung, Sammlung, Bewahrung und Archivierung sowie darüber hinaus gespeichert und verarbeitet.
Selbstverständlich steht es Ihnen jederzeit offen, Ihre Betroffenenrechte gemäß den Artikeln 15 bis 22 DSGVO, insbesondere die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung[1] oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, geltend zu machen. Wenn Sie der Auffassung sind, dass ein Verstoß gegen das geltende Datenschutzrecht vorliegt, steht es Ihnen frei, bei der zuständigen datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde (in Österreich ist dies die Datenschutzbehörde) Beschwerde zu erheben.
Das Material wird Dritten im Rahmen der Benützung der Bestände des Vereins für Volkskunde u.a. auch im Zuge von Ausstellungen zugänglich gemacht und darüber hinaus veröffentlicht bzw. der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Sie geben mit Upload des Materials gegenüber dem Verein für Volkskunde Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung der von Ihnen durchgeführten Film-, Tonaufnahmen der mit Ihnen geführten Gespräche, der Fotografien und Filmaufnahmen mit Abbildungen Ihrer Person und Dritten, und der Fotografien, Filmaufnahmen und Dokumente, welche Sie dem Verein für Volkskunde im Original oder als Kopie bereitgestellt haben, ab.
Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass der Verein für Volkskunde:
- die Tonaufnahmen oder audiovisuellen Aufzeichnungen der von mir geführten Gespräche und/oder der händisch oder mithilfe von Spracherkennungssoftware erstellten Transkriptionen davon („Gesprächsaufnahmen“),
- die Fotografien und/oder Filmaufnahmen mit Abbildungen meiner Person, welche ich im Original oder als Kopie bereitgestellt habe und/oder die im Zuge der Interviews gemacht wurden („Bildnisse“)
- die Dokumente, die Abbildungen von mir und/oder Informationen zu meiner Person enthalten, welche ich im Original oder als Kopie bereitgestellt habe und/oder die im Zuge der Interviews kopiert, abfotografiert oder abgefilmt wurden („Dokumente“),
vollständig (in voller Länge) für jegliche Zwecke veröffentlicht bzw. der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können, unabhängig vom Veröffentlichungsmedium und von der konkreten Art und Form der Veröffentlichung oder Zugänglichmachung.
Einer Bearbeitung der Gesprächsaufnahmen, Bildnisse und Dokumente stimme ich zu, sofern und soweit dies für die Art oder den Zweck der konkreten Veröffentlichung erforderlich ist. Meine Zustimmung umfasst dabei insbesondere übliche Verbesserungen der Ton- und Bildqualität, aber auch Kürzungen, Auswahl und (Neu-)Zusammenstellung von Ausschnitten sowie Retuschen, sofern dies nicht zu einer Änderung des Kontexts führt, in welchem die Gesprächsaufnahmen und Bildnisse angefertigt wurden.
Eine Namensnennung im Zusammenhang mit der Veröffentlichung bzw. öffentlichen Zugänglichmachung der Gesprächsaufnahmen und Bildnisse ist ausdrücklich zulässig.
Ich ermächtige den Verein für Volkskunde ausdrücklich, im Umfang meines Einverständnisses nach dieser Erklärung auch Dritten die Veröffentlichung der Gesprächsaufnahmen und/oder der Bildnisse zu gestatten.
Mein Einverständnis zur Veröffentlichung gemäß dieser Erklärung gilt mit Dateiupload für unbefristete Zeit und auch über meinen Tod hinaus.
Ich bin mir dessen bewusst und ausdrücklich damit einverstanden, dass ich für die Erteilung meines Einverständnisses nach dieser Erklärung keine Vergütung erhalte.
Der Verein für Volkskunde haftet nicht, wenn die hochgeladenen Dateien durch technische Fehler verloren gehen, die Dateien durch den Upload beschädigt oder gelöscht werden.
Verantwortlicher für die beschriebene Datenverarbeitung ist das
Verein für Volkskunde
Laudongasse 15-19
1080 Wien
E-Mail: office@volkskundemuseum.at
Einräumung des Werknutzungsrechts
- Der/Die Rechtsinhaber:in räumt dem Verein für Volkskunde das ausschließliche Recht (Werknutzungsrecht iSv § 24 Abs 1 2. Satz UrhG) ein, das Material räumlich und zeitlich uneingeschränkt für jegliche Zwecke auf alle im Urheberrechtsgesetz geregelten Verwertungsarten sowie auf alle zukünftigen, gegenwärtig noch unbekannten Verwertungsarten zu benutzen; insbesondere darf der Verein für Volkskunde in diesem Sinne das Material und/oder Vervielfältigungsstücke davon vervielfältigen, verbreiten, vermieten und verleihen, im Rundfunk oder auf ähnliche Art senden, vortragen, auf- oder vorführen und/oder der Öffentlichkeit drahtgebunden oder drahtlos in einer Weise zur Verfügung zu stellen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist („Zurverfügungstellung“), insbesondere im Internet.
- Das vom/von der Rechtsinhaber:in dem Verein für Volkskunde eingeräumte Werknutzungsrecht schließt auch das Recht ein, das Material zu bearbeiten und die Bearbeitungen im Umfang der Rechtseinräumung nach dieser Vereinbarung zu benutzen.
- Der Verein für Volkskunde ist nicht verpflichtet, das Material mit einer Urheber- oder Herstellerbezeichnung zu versehen.
- Der Verein für Volkskunde ist nicht verpflichtet, das ihm eingeräumte Werknutzungsrecht tatsächlich auszuüben. Ob und gegebenenfalls in welchem zeitlichen und räumlichen Umfang und für welche konkreten Zwecke der Verein für Volkskunde vom eingeräumten Werknutzungsrecht Gebrauch macht, liegt im alleinigen Ermessen des Vereins für Volkskunde.
- Klarstellend wird festgehalten, dass der Verein für Volkskunde auch berechtigt ist, im Umfang der Rechtseinräumung gemäß dieser Vereinbarung auch Dritten die Nutzung zu gestatten oder Nutzungsrechte einzuräumen. Der/Die Rechtsinhaber:in nimmt zur Kenntnis, dass das von ihm eingeräumte Werknutzungsrecht vom Verein für Volkskunde zur Gänze oder teilweise auf Dritte übertragen werden kann (§ 27 UrhG); der/die Rechtsinhaber:in willigt bereits jetzt in eine allfällige zukünftige Übertragung des Werknutzungsrechts ein.
- Die Einräumung des Werknutzungsrechts gilt ab dem Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung bis zu jenem Zeitpunkt, an dem das Urheberrecht am Material endet. Innerhalb der ersten drei Jahre der Laufzeit dieser Vereinbarung verzichtet der/die Rechtsinhaber:in unwiderruflich auf die Möglichkeit, diese vorzeitig gemäß § 29 UrhG aufzulösen.
Übertragung der Leistungsschutzrechte
Zusätzlich zur Einräumung des Werknutzungsrechts am Material überträgt der/die Rechtsinhaber:in dem Verein für Volkskunde alle Verwertungsrechte, die ihm daran als Urheber:in, Lichtbildhersteller:in, Laufbildhersteller:in und/oder Schallträgerhersteller:in zukommen (§ 74 UrhG; §§ 73 Abs 2 iVm 74 UrhG; § 76 UrhG), inklusive das Recht, sich als Hersteller:in des Materials zu bezeichnen.
Unentgeltlichkeit
Die Einräumung des Werknutzungsrechts durch den/die Rechtsinhaber:in an den Verein für Volkskunde sowie die Übertragung der Leistungsschutzrechte gemäß dieser Vereinbarung erfolgen jeweils ausdrücklich unentgeltlich. Dem/Der Rechtsinhaber:in steht demnach keinerlei Entgelt oder Vergütung zu.
[1] Ein Anspruch auf Löschung kann gemäß Art 17 Abs 3 DSGVO im Einzelfall ausgeschlossen sein, etwa wenn die weitere Verarbeitung der Daten für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke erforderlich ist.
— ENDE DER DATENSCHUTZERKLÄRUNG —